Winterdienst in Hamburg

24h Bereitsschaft

Unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis

Frühwarnsystem

Aktuell keine Warnungen.

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Für die Beseitigung von Schnee und Eis gibt es zwei Verantwortungsbereiche. Je nach Art der Wege und Flächen sind entweder die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (Anlieger) oder die Stadtreinigung Hamburg verantwortlich. Zum Winterdienst auf den Gehwegen vor den eigenen Grundstücken sind die Anlieger verpflichtet.

In welchem Umfang müssen Anlieger auf dem Gehweg räumen und streuen?

Es ist Ihre Pflicht Gehwege unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. sofort nach dem Entstehen von Eisglätte zu räumen.
Bei anhaltendem Schneefall über 20 Uhr hinaus oder einsetzenden Schneefall, Eis oder Glätte nach 20 Uhr, müssen Sie bis 8.30 Uhr des folgenden Tages – an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr – räumen und streuen.

Winterdienstpflichten im Einzelnen

Als Eigentümer, Erbbau- und Nießbrauchsberechtiger eines Grundstücks sind Sie Anlieger im Sinne des Hambur-gischen Wegegesetzes (HWG). Damit sind Sie verpflichtet, die von den Fußgängern genutzten Flächen auf öffentlichen Wegen, die an Ihr Grundstück grenzen, im Winter von Schnee und Eis zu befreien.Die folgenden Bilder sollen verdeutlichen, wie verschieden sich diese Winterdienstpflichten gestalten können. Die far-bigen Markierungen kennzeichnen dabei die zu räumenden und zu streuenden Flächen der jeweiligen Anlieger.

Inhalte  und Informationen sind aus dem Flyer der Behörde für Umwelt und Energie – Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg (Urheber)
Quellenangabe: hamburg.de/winterdienst

Flyer der Stadt Hamburg zum Winterdienst Stand: November 2017

Liebigstraße 2-20
22113 Hamburg

Öffnungszeiten:

       Montag:   9:00 – 18:00 Uhr
     Dienstag:   9:00 – 18:00 Uhr
    Mittwoch:   9:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag:   9:00 – 18:00 Uhr
        Freitag:   9:00 – 18:00 Uhr
     Samstag:   9:00 – 16:00 Uhr
      Sonntag:   Geschlossen

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